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Elterngeld & Co.Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie sich über Ihre Rechte informieren, damit Ihnen im Bezug auf Ihren Arbeitsplatz keine Nachteile entstehen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und bei diversen Ämtern über die Formalität die für eine Geburt notwendig sind. Alle Anträge sollten Sie schon vor der Geburt so weit wie möglich ausfüllen, damit die Zahlungen mit der Geburt von statten gehen können und Sie sich nicht nach der Geburt darum kümmern müssen, wenn Sie eigentlich Zeit mit Ihrem Kind haben wollen. Das Mutterschutzgesetz besagt, dass Sie das Recht darauf haben, von Ihrem Arbeitgeber ohne finanzielle Einbußen frei zu bekommen, wenn Sie zu Vorsorgeuntersuchungen oder Arztterminen müssen. Der Kündigungsschutz besteht in der Schwangerschaft, sowie 4 Monate danach. Sie haben ebenfalls das Recht darauf, dass Sie während Ihrer Schwangerschaft und im Mutterschutz kündigen können, ohne eine Frist einhalten zu müssen. Sollten Sie selbst in der Schwangerschaft gekündigt werden, ist diese Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung Ihrer Schwangerschaft, anhand eines Attestes vorlegen. Für viele Frauen ist es gar nicht so einfach, während der Schwangerschaft weiterhin berufstätig zu sein. Besonders dann, wenn es sich um die erste Schwangerschaft handelt, ist es für die werdenden Mütter schwer, mit den Beschwerden, wie Übelkeit, Kopfschmerzen und anderen Wehwehchen umzugehen. Es ist nun alles anders als vorher und die Prioritäten verschieben sich. Bisher war so vieles bedeutend, was es heute nicht mehr ist. Sie wollen aber trotzdem beweisen, dass die Schwangerschaft Ihre Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigt. Wenn Sie verhindern möchten, dass Ihre Schwangerschaft zum Gesprächsthema am Arbeitsplatz wird, sollten Sie die Schwangerschaft Geheim halten, solange noch keine Bauchwölbung offensichtlich wird. Sie sollten auf Ihren Körper und Ihre Bedürfnisse hören und zwischendurch auch mal kleine Pausen und Übungen für Ihren Kreislauf machen, die Ihnen gut tun. Ihre Schwangerschaft ist nicht die beste Zeit dafür, Höchstleistung zu bringen und extrem viele Überstunden zu machen. Sechs Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt haben Sie laut des Mutterschutzgesetzes Anspruch auf Mutterschutzgeld, weil Sie zu diesen Zeiten nicht arbeiten müssen. Nach der Geburt haben Sie 7 Tage Zeit, das Kind beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden. Dafür brauchen Sie die Geburtsbescheinigung der Klinik oder Ihrer Hebamme. Ebenfalls benötigen Sie das Familienstammbuch, den Personalausweis des Vaters und die Heiratsurkunde, falls eine vorhanden ist. Das Familienstammbuch sollten Sie im Klinikkoffer verstauen, weil manche Kliniken die Anmeldung übernehmen. Sie müssen das Kind aber auch nicht selbst anmelden. Der Vater oder eine Person, die bei der Geburt anwesend war, kann die auch für Sie erledigen. Bei der Anmeldung müssen sich die Eltern auf einen Familiennamen für das Kind einigen. Der Vorname des Kindes kann auch nachgereicht werden, wenn man sich darüber noch nicht einig geworden ist. Elternzeit Elterngeld können Sie seit dem Jahr 2007 für die Elternzeit beantragen. Mit dem Antrag auf Elterngeld bekommen Sie 67% der im Jahr vor der Geburt bezogenen Nettoeinkünfte aus abhängiger Beschäftigung für 12-14 Monate gezahlt. Für Personen, die besser verdienen ist dies aber auf 1800 Euro Elterngeld begrenzt. Bleibt nur ein Elternteil zu Hause, werden 12 Monate gezahlt. Ist das andere Elternteil bereit, ebenfalls in Elternzeit zu gehen, werden nochmals 2 Monate zusätzlich gewährt. Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld, wer zahlt es und wonach richtig sich die Höhe? In der in der Mamilounge finden Sie Informationen zu diesem Thema. |
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